Auszug AGB " Mademoiselle Inga“ La petite cantine - Reiseköchin & Catering
Allgemein
Unser Ziel ist es, Ihre
Veranstaltung kulinarisch zu bereichern. Dazu gehört auch, dass Sie genau
wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche
Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Mit Annahme des Angebotes, bzw. mit
Auftragsbestätigung werden die Bedingungen anerkannt.
1.
Bestellungen
Der Mindestbestellwert für jeden
Auftrag beträgt 250,00 € netto zzgl. Lieferkosten.
Die Mindestbestellmenge einzelner
Speisen beträgt 20 Portionen pro Speise. (dies betrifft insbesondere den
Bereich Fingerfood)
2.
Lieferung & Lieferkosten
Selbstverständlich
bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns
dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.
Innerhalb Rostock und Randgebiete
Für eine einfache Anlieferung der
Speisen und Getränke ebenerdig (oder Fahrstuhl) berechnen wir 25,00 € netto
Für umfangreichere Anlieferung zum
Beispiel in höher gelegene Stockwerke oder mit zu überbrückenden Lastenwegen
von mehr als 40 Meter wird eine Pauschale ab 45,00 € netto – die Höhe des Betrages richtet sich nach dem
Aufwand
Auswärtige Lieferungen und Anfahrten
berechnen sich aus den Streckenkilometern für Hin- & Rückweg und betragen
0,70 € / km.
Besondere Lieferaufwendungen wie
Zufahrtgebühren für das Veranstaltungsgelände, außergebührliche Aufwendungen
für Transport oder Lagerung trägt der Kunde. Für Besonderheiten die den
Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über 2 Etagen, nicht
funktionierende Fahrstühle etc. behalten wir uns vor eine Mehraufwandspauschale
zu berechnen.
Gleiches gilt für die Abholung.
Die Lieferung von Speisen und
Getränken erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Thermobehältern, Warmhaltegeräten,
Chafing Dishes und Platten.
Der Kunde ist gehalten die
Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in sauberem Zustand auf
seine Gefahr und Kosten innerhalb 3 Tage an uns zurückzugeben, sofern nicht
etwas anderes vereinbart ist.
Werden die Leihwaren von uns
abgeholt ist sämtliches Geschirr, Platten, Warmhaltegeräte und Besteck
gesammelt und zur Abholung bereit zu stellen.
Gläser sind geleert in mitgelieferte
Kartons oder Transportbehälter einzuräumen.
Leihwaren die mit Getränken und
Speisen in Kontakt kamen, sind aufgrund hygienischer Bestimmungen vorgereinigt
zurückzugeben.
Wir behalten uns vor,
Reinigungskosten für nicht vorgereinigte Leihwaren in Rechnung zu stellen.
Speisereste und Müll ist vom
Auftraggeber zu entsorgen.
Sämtliche Leihwaren /Mietgegenstände
dürfen ausschließlich zum vereinbarten, bestimmungsgemäßen Zweck und am
vereinbarten Ort genutzt werden. Der Kunde trägt von der Übergabe bis zur
Rückgabe die Verantwortung für unsere Leihwaren. Diese sind pfleglich zu
behandeln und nicht zu beschädigen. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter
Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach genauer Prüfung
ermittelt werden. Fehlmengen, Bruch oder beschädigte Leihwaren werden zum
Wiederbeschaffungspreis berechnet, erforderliche Reparaturen je nach Aufwand.
3.
Zahlungsmodalitäten
Wir behalten uns vor eine Anzahlung
von 50% des Auftragswert zu veranschlagen, welche spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn, auf unserem Konto eingegangen sein muß. Diese kann
selbstverständlich auch in Bar geleistet werden.
Alle Zahlungen haben, wenn nicht
anders vereinbart, bei Lieferung bzw. Annahme der Ware durch den
Kunden, ohne jeden Abzug, in Bar, gegen Quittung bzw. Rechnung, zu
erfolgen.
Nach persönlicher Vereinbarung,
akzeptieren wir auch die Bezahlung durch Überweisung auf unser Konto, innerhalb
von 7 Tagen nach Lieferung bzw. erbrachter Leistung.
4. Stornierung
Die Stornierung eines Auftrages muss
vor dem Liefertermin schriftlich mitgeteilt werden.
Für Stornierungen berechnen wir
folgende Kosten:
60 Tage vor dem
vereinbartem Liefertermin 25% des Auftrages
30 Tage vor dem
vereinbartem Liefertermin 50% des Auftrages
14 Tage vor dem
vereinbartem Liefertermin 75% des Auftrages
7 Tage vor dem
vereinbartem Liefertermin 90% des Auftrages –
danach 100% des
Auftrages
Sollte lediglich der Tag des Caterings reserviert, aber
noch kein konkretes Angebot ausgemacht sein ist der angenommene Auftragswert
gleich der Mindestbestellwert.